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Übernachtungskosten:
Übernachtungskosten sind die tatsächlich entstandenen Kosten bei einer Reise (z.B. Hotel, Fremdenzimmer, Herberge). Sämtliche Nebenkosten wie z.. Garage oder Telefon zählen nicht zu den Übernachtungskosten. Wenn das Frühstück im Preis enthalten ist und man die Kosten dafür nicht einzeln feststellen kann, wird der Gesamtbetrag der Übernachtung, im Inland, um 4,80€ (Pauschalbetrag) und im Ausland um 20% des Pauschalbetrages gemindert.
Bei Übernachtungen im Inland müssen die Übernachtungskosten nachgewiesen werden.

Verpflegungsmehraufwand:
Als Verpflegungsmehraufwand werden Koste bezeichnet, die eine Person während einer beruflichen Reise außerhalb der eigenen Wohnung anfallen. Dieser Aufwand kann als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben gekennzeichnet werden, je nach Beschäftigungsverhältnis. Da man die genauen Kosten des Mehraufwandes nie so genau feststellen kann, sieht das Deutsche Reisekostenrecht Pauschalbeträge vor, welche abhängig von Reisedauer und Reiseziel sind.

Reisenebenkosten:
Aufgrund einer Dienstreise können verschiedene Nebenkosten auftreten, z.B. Garage, Parkgebühren, Maut, Telefon, etc. Aber auch Umbuchungs- und Stornierungskosten können anfallen. Um die Kosten abzuziehen ist belegmäßige Nachweis Voraussetzung. Gebühren für Trinkgelder, Parkuhren und ähnliches können durch Eigenbeläge anerkannt werden.

Reisekostenerstattung durch AG:
Reisekosten die einem Arbeitsnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Allerdings können die Kosten, die der Arbeitsgeber erstattet bekommen hat, dann nicht mehr bei der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass nur die günstigste Alternative als Erstattungsgrundlage genutzt wird. Allerdings muss er dann die zusätzlichen entstandenen Zeiten, z.b. Bahn- oder Busfahrt, tragen.
Bei einem Unfall werden die Unfallkosten gegenüber dem Reiseveranlasser abgerechnet. Nur bei grober Fahrlässigkeit, gerichtlich festgestellt, kann der Arbeitsgeber die Kostenübernahme verweigern.
     
 
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